STROM & GAS
Dein Hauptwohnsitz muss in jedem Fall zum Stichtag (01. Juli 2022) in Niederösterreich gelegen haben
STROM & GAS
Die Preise für Strom und Gas steigen und die kühleren Jahreszeiten nahen. Jetzt hat die Niederösterreichische Landesregierung den Strompreisrabatt beschlossen, um die Bürger zu unterstützen. Wir möchten die wichtigsten Fragen für Dich beantworten, damit Du weißt, wie Du vom Strompreisrabatt profitieren kannst.
Mit dem Strompreisrabatt sollen Haushalte in Niederösterreich gezielt von den stark gestiegenen Energiepreisen entlastet werden. Damit Du den Rabatt erhältst musst Du allerdings einige Voraussetzungen zum Stichtag 01. Juli 2022 erfüllt haben:
Dein Hauptwohnsitz muss in jedem Fall zum Stichtag (01. Juli 2022) in Niederösterreich gelegen haben
Du bist zum Zeitpunkt der Antragstellung für einen Stromvertrag an Deinem Hauptwohnsitz zahlungspflichtig ODER
Du bist zwar für keinen Stromvertrag zahlungspflichtig, bist aber zum Zeitpunkt der Antragstellung trotzdem Träger der Stromkosten am betreffenden Haushalt
Den Antrag für den Strompreisrabatt stellst Du in der Regel nicht bei Deinem Energieversorger, sondern direkt über das Land Niederösterreich. Den Förderantrag und weitere Informationen zum Strompreisrabatt findest Du auf der Homepage des Landes Niederösterreich. Dort findest Du auch Kontaktdaten, an die Du Dich bei weiteren Fragen und Problemen wenden kannst.
Aber Achtung: Pro Haushalt in Niederösterreich kann nur ein Antrag auf den Strompreisrabatt gestellt werden und die Förderung läuft bis 30. September 2023.
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Ab wann gilt der Strompreisrabatt?
Der Strompreisrabatt gilt bereits und kann bei der Niederösterreichischen Landesregierung beantragt werden.
Wen betrifft der Strompreisrabatt?
Der Strompreisrabatt betrifft alle Haushalte in Niederösterreich, die zum Stichtag am 01. Juli 2022 als Hauptwohnsitz eingetragen waren.
Wie hoch ist der Strompreisrabatt?
Das hängt von Deinem Verbrauch ab. Die genau Förderung findest Du auf der Website der Niederösterreichischen Landesregierung.
Gilt der Strompreisrabatt auch für einen Zweitwohnsitz in Österreich?
Nein, der Hauptwohnsitz muss zum Stichtag am 01. Juli 2022 in Niederösterreich gemeldet sein.
Wie beantrage ich den Strompreisrabatt?
Den Strompreisrabatt kannst Du direkt beim Land Niederösterreich beantragen. Hier gibt es sogar einen entsprechenden Online-Ratgeber.
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