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Heizkostenzuschuss für 2022/2023
Wir haben alle wichtigen Infos für Dich zusammengefasst
Österreich stellt für 2022/2023 eine Unterstützung für einkommensschwache Haushalte bereit – den Heizkostenzuschuss. Doch wer kann ihn beantragen? Wie macht man das und was kann man an finanzieller Unterstützung erwarten? Wir haben hier alle wichtigen Infos für Dich zusammengefasst!
1. Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?
Als Antragssteller musst Du ab einem gewissen Datum, dass sich je nach Bundesland unterschiedet, einen Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland angemeldet haben. Bei z.B. einem Umzug kann wegen diesem Stichtag die Unterstützung wegfallen. Je nach Bundesland gelten andere Regularien, die wir Dir unten zusammengefasst haben. Mit dem Heizkostenzuschuss sollen Bedürftige, die unter einer vom Bundesland festgelegten Einkommensgrenze liegen, unterstützt werden. Wo diese Grenze liegt und welche Zusatzleistungen, wie z.B. Kinderbetreuungsgeld zulässig sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Es gilt: Je früher Du den Heizkostenzuschuss beantragst desto besser!
Denn: Das Budget für den Zuschuss ist begrenzt und sobald dieses vollkommen ausgeschöpft ist, werden keine zusätzlichen Zuschüsse für diese Heizperiode mehr vergeben!
Wie hältst Du Deine Heizkosten niedrig? Teile Deine Meinung und Ideen ganz einfach über Facebook oder Instagram mit uns und wir lassen die gesamte Community daran teilhaben!
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe der Unterstützung hängt vom jeweiligen Wohnsitz des Antragsstellers ab. Während in Kärnten der Zuschuss bei nur 100€ liegt, kann man im Gebiet Vorarlberg einen Zuschuss bis zu 270€ erwarten!
Voraussetzungen für den Heizkostenzuschuss
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Voraussetzungen für die Förderungen und Zuschüsse stark. Deshalb haben wir sie für Dich in einer Übersicht zusammengefasst:
Heizkostenzuschuss in Oberösterreich
Für das Land Oberösterreich gibt es bisher noch keine Informationen über einen Heizkostenzuschuss für 2022/23. Wir informieren Dich, sobald es hierzu neue Informationen gibt.
Heizkostenzuschuss in Salzburg
In dieser Heizperiode bekommst Du einen einmaligen Zuschuss von 180€, den Du ab Jänner 2023 wieder beantragen kannst. Weitere Infos zu Einkommensgrenzen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistung findest Du auf dieser Seite.
Heizkostenzuschuss und Strompreisrabatt Niederösterreich
Diesen Winter bekommst Du einen einmaligen Zuschuss von 150€. Aufgrund den aktuellen Preissteigerungen bei Strom und Gas wird zusätzlich eine Sonderförderung von 150 Euro ausgezahlt – die Förderung liegt damit bei insgesamt 300€. Der Heizkostenzuschuss kann bis zum 31.März 2023 am Gemeindeamt Deines Hauptwohnsitzes beantragt werden. Weitere Infos zu Einkommensgrenzen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistung findest Du auf dieser Seite.
Übrigens: In Niederösterreich gibt es zusätzlich noch den Strompreisrabatt, über den Du im entsprechenden Artikel mehr lesen kannst.
Energieunterstützung und Energiebonus Wien
Auch die Stadt Wien weitet es aufgrund der gestiegenen Energiepreise in diesem Jahr die Wiener Energieunterstützung aus.
- Mit dem Wiener Energiebonus ’22 bekommst Du einmalig 200€, wenn Du einen Hauptwohnsitz in Wien hast. Das Jahreseinkommen darf bei Ein-Personen-Haushalten 40.000€ nicht überschreiten, bei Mehr-Personen-Haushalten muss es unter 100.000€ liegen. Beantragen kannst Du den Wiener Energiebonus ’22 voraussichtlich ab Dezember.
- Die Energieunterstützung Plus übernimmt Deine Zahlungsrückstände bei Strom und Gas, wenn Du zu den Anspruchsberechtigten gehörst. Genauere Informationen und den Online-Antrag findest Du bei der Stadt Wien.
- Die Wiener Energiekostenpauschale hast Du, sofern Du darauf Anspruch hast, bereits auf Dein Konto überwiesen bekommen.
Auf der Seite der Stadt Wien findest Du alle Infos und Voraussetzungen über die Wiener Energieunterstützung.
Heizkostenzuschuss und Anti-Teuerungsbonus im Burgenland
Im Burgenland bekommen Haushalte in diesem Jahr entweder einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 700€ oder den Anti-Teuerungsbonus, der zwischen 400€ und 700€ liegen kann. Nähere Informationen zu den jeweiligen Einkommensgrenzen und den Online-Antrag findest Du auf der Homepage des Burgenlandes. Der Antrag kann noch bis 31. Dezember 2022 eingereicht werden und gilt automatisch für beide Förderungen.
Heizkostenzuschuss in der Steiermark
In dieser Heizperiode bekommst Du einen einmaligen Zuschuss von 340€, den Du bis 28.Februar 2023 beantragen kannst, wenn Dein Hauptwohnsitz am 1. September 2022 in der Steiermark liegt. Auf der Website der Steiermark findest Du weitere Infos zu Einkommensgrenzen, Voraussetzungen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistungen.
Heizkostenzuschuss und Energiebonus Kärnten
Der Zuschuss in Kärnten ist zweigeteilt: Der kleine Zuschuss liegt bei 110€, der große Zuschuss bei 180€. Du kannst beide bis zum 28. April 2023 beantragen. Zusätzlich gibt es in diesem Jhr noch den Kärntner Energiebonus in Höhe von 50€, der gemeinsam mit dem Heizkostenzuschuss auf Dein Konto überwiesen wird.
Auf der Homepage des Landes Kärnten findest Du weitere Infos zu Einkommensgrenzen, Voraussetzungen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistungen.
Heizkostenzuschuss und Energiekostenzuschuss in Tirol
In dieser Heizperiode bekommst Du einen einmaligen Zuschuss von 250€. Wegen der gestiegenen Energiepreise kommt in diesem Jahr noch ein zusätzlicher Energiekostenzuschuss hinzu, der ebenfalls 250€ beträgt. Überschreitest Du die jeweiligen Einkommensgrenzen nicht, kannst Du von beiden Zuschüssen gleichzeitig profitieren und bekommst so insgesamt 500€.
Auf der Website des Landes Tirol findest Du weitere Infos zu Einkommensgrenzen, Voraussetzungen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistungen.
Heizkostenzuschuss in Vorarlberg
In dieser Heizperiode bekommst Du einen einmaligen Zuschuss von 180€ den Du noch bis zum 24.Februar 2023 beantragen kannst. Kannst Du einen höheren Heizaufwand nachweisen, kann sich der Zuschuss auf 330€ erhöhen. Das Land Vorarlberg informiert Dich online über Einkommensgrenzen, Voraussetzungen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistungen.
So beantragst Du den Heizkostenzuschuss
Den Antrag kannst Du beim Gemeindeamt Deines Wohnortes stellen. In Niederösterreich kannst Du ihn auch auf den zuständigen Bezirkshauptmannschaften und bei der Abteilung „Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung“ der Landesregierung stellen.
Für den Antrag benötigst Du:
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Einkommensnachweise
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Aufstellung der Heizkosten
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Verbrauch der laufenden Heizperiode
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